Mandanten haben als Auftraggeber ihren Anwalt zu bezahlen. Geht es um einen versicherten Haftpflichtschaden, so gilt aber grundsätzlich Folgendes:

  • Dem Geschädigten muss der Haftpflichtversicherer des schuldigen Unfallgegners die für die Regulierung des Haftpflichtschadens entstehenden erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstatten, wenn der Schadenverursacher für den Unfall allein haftet. Dem Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat.
    Der Geschädigte, der keinen Anwalt hinzuzieht, erhält für seinen Zeit- und Arbeitsaufwand eine Pauschale, meist zwischen 20 und 30 EUR. Diese Pauschale steht dem Geschädigten auch zu, wenn er seinen Anwalt mit der Schadenregulierung beauftragt hat.
  • Außer der Kostenübernahme gibt es weitere Vorteile: Ihr Anwalt ist unabhängig, regelt den Schadenfall komfortabel und immer zu Ihren Gunsten!
  • Dem Schadenverursacher werden die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ersetzt. Das folgt aus der Rechtsschutzverpflichtung des Haftpflichtversicherers. Sie ist eine Hauptleistungspflicht und umfasst nach den AHB die Führung des Haftpflichtprozesses auf Kosten des Versicherers einschließlich der Auswahl und Beauftragung des Anwalts, vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2007, IV ZR 149/03. Mehr zu dieser BGH – Grundsatzentscheidung finden Sie in unseren News -> Versicherungsrecht. Die mit der Abwicklung der Haftpflichtverbindlichkeiten verbundenen Mühen und Kosten kann der Versicherer folglich nicht auf den Versicherungsnehmer abwälzen. Die “Rechtsschutzfunktion” ist allen Haftpflichtversicherungen eigen wie der Berufs-, Privat-, KFZ- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Hinweis an Versicherungsnehmer: Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, geben Sie gegenüber dem Haftpflichtgegner keinesfalls ein (sofortiges) Anerkenntnis ab und schließen auch keinen Vergleich ab, ohne zuvor Ihren Haftpflichtversicherer oder Ihren Rechtsanwalt einbezogen zu haben.

Tipp: Unternehmer sollten sich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht sinnvoll wäre, das Schadenmanagement auszulagern. Dadurch lassen sich u.U. deutliche Kostenvorteile erzielen.