Nach Autounfällen überlassen es Geschädigte immer häufiger den Autowerkstätten, die Haftpflichtschäden zu regulieren. In mehr als 80 % der Fälle werden Kfz-Haftpflichtschäden heute direkt über die Werkstatt abgewickelt.
Es ist bequem, sich um nichts kümmern zu müssen. Und so angenehm, wenn das Unfallfahrzeug nach der Reparatur gewaschen vor der eigenen Haustür wieder abgeliefert wird!
Solange die Geschädigten wissen, worauf sie sich einlassen und solange mit offenen Karten gespielt wird, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden.

Viele Kfz-Werkstätten haben sich durch Abkommen in das Netz der Versicherer begeben, das dafür sorgt, dass beschädigte Fahrzeuge möglichst in die Partnerwerkstätte gelenkt werden. Für die kooperierende Partnerwerkstatt hat das den Vorteil, besser ausgelastet und von den Versicherern schneller bezahlt zu werden. Die Versicherer profitieren durch die engen Kooperationen mit den Partnerwerkstätten und Autoherstellern u.a., weil die Reparaturen billiger sind. Als Folge des Risiko- oder Schadenmanagements der Versicherer wird dann beispielsweise deutlich weniger für die Automechanikerstunde gezahlt oder liegen die Ersatzwagenpreise weit unter den Standardtarifen.
Geschädigte sollten aber aufmerken, wenn mit Beauftragung der Werkstatt letztlich die gegnerische Haftpflichtversicherung in die Lage versetzt wird, die Höhe des Schadens zu bestimmen. Dann mutiert die Partnerwerkstatt zur Schadenannahmestelle des Versicherers.

Indizien dafür sind: Es wird kein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen. Nicht die Partnerwerkstatt bestimmt, was für ein Schaden vorliegt, wie dieser zu beheben ist oder ob ein Totalschaden gegeben ist, sondern ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung hinzugezogener externer Dienstleister wie beispielsweise die Control€xpert GmbH.

Ist die Schadenabwicklung dank Schadenmanagement allzu schlank geraten, bleiben häufig die Interessen der Geschädigten auf der Strecke. Sie müssen sich dann fragen, ob es richtig war, die Schadenregulierung der Werkstatt zu überlassen: Wurde die Haftungsquote richtig bemessen, die Wertminderung korrekt ermittelt? Wie sieht es aus bei Personenschäden, Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschäden? Wurden die Interessen der tatsächlichen Eigentümer (Leasinggeber oder Banken) berücksichtigt? Wie steht es um die (Neuwagen-) Garantie des Herstellers nach erfolgter Reparatur, wenn gemäß dem Grundsatz “instandsetzen vor erneuern” kostengünstig reparariert wurde? Hat die Werkstatt die Herstellerrichtlinien beachtet?

Eine Schadenregulierung, bei der die schnelle, billige und problemlose Reparatur im Vordergrund steht, wird diese Fragen schwerlich zufriedenstellend beantworten.
Anmerkung: Die Versicherungsbedingungen in der Kfz-Kaskoversicherung sehen, anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung, ein Weisungsrecht des Versicherers hinsichtlich des Reparaturweges vor. Kaskoschäden müssen danach nicht nach den Herstellerrichtlichtlinien instand gesetzt werden, was deutliche Nachteile mit sich bringen kann.

Tipps:

  • Um schnell und professionell möglichst alle Ansprüche durchzusetzen, sollten Geschädigte möglichst frühzeitig einen Verkehrsanwalt hinzuziehen.
  • Lassen Sie Ihre Kfz-Versicherungen von einem Fachmann prüfen. Wenn die Kaskoversicherung eine Werkstattbindung vorsieht, dann spart das zwar Versicherungsprämie. Der Versicherer darf dann jedoch nicht nur die Reparaturwege, sondern darüber hinaus auch noch die Werkstätten vorgegeben. In solchen Fällen sollte die Kaskodeckung optimiert werden.
  • Der Schädiger bzw. dessen Versicherer muss die für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstatten, wenn er für den Unfall allein haftet. Dem Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat.
  • Die Zeiten sind vorbei, in denen man erst einen Termin vereinbaren musste, um sein Anliegen einem Rechtsanwalt zu schildern. Bei uns können Sie den Schaden auch ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne Papierkrieg melden. Nehmen Sie dazu unkompliziert Kontakt mit uns auf, indem Sie unseren Internetdienst nutzen:
  • Gehen Sie in unserer Website auf Service und klicken dort “Anfrage” an.
  • Wählen Sie dann oben rechts “Schadenregulierung”. Ihre Angaben werden automatisch verschlüsselt und sind für Unbefugte nicht einsehbar.
  • Übrigens können Sie auch Dateien anhängen, wie bei Emails.
  • Für den Fall, dass es doch einmal kracht.
  • Im Handschuhfach eines jeden Autos sollte ein Formular zur Aufnahme von Unfalldaten nicht fehlen. Wenn doch:
  • Laden Sie sich von unserer Serviceseite den Europäischen Verkehrsunfallbericht herunter,
  • drucken das Formular nebst der Hinweise besser gleich mehrfach aus und
  • legen das Formular (mindestens zweifach) ins Handschuhfach.