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„Kleingedrucktes entscheidet oft Großes.”

Im Versicherungsrecht, auf das ich ebenfalls spezialisiert bin, vertrete ich Sie, soweit es um das Privatversicherungsrecht geht (also nicht Sozialversicherungsrecht).

Zum Privatversicherungsrecht gehören hunderte verschiedene Versicherungsarten und –sparten.

Grundsätzlich lassen sich Privatversicherungen einteilen in Personen – und Nichtpersonenversicherungen, in Aktivenversicherungen, gegen die Beeinträchtigungen von Aktiven wie Sachen, Forderungen, sonstige Rechte oder Gewinnanwartschaften und in Passivenversicherungen gegen die Entstehung von Passiven wie gesetzliche / vertragliche Schulden, notwendige Aufwendungen, Verlustmöglichkeiten etc.

Hier einige (nicht abschließend genannte) Versicherungssparten und Versicherungszweige, in denen ich unter anderem arbeite.