Suche
Generic filters
Exact matches only
Filter by Custom Post Type

„Ein Anwalt kostet weniger als keiner.”

Kanzlei

Sie bekommen als Mandant der Kanzlei H|W|S ® von mir:

  • persönliche und verständliche Beratung
  • praxisnahe Verträge
  • Fokussierung auf das Versicherungsrecht und Arbeitsrecht
  • engagierte Interessenvertretung
  • 24/7 – Online – Services

Qualität

Fortbildung und Qualitätssicherung

Durch den Erfahrungsaustausch in Arbeitsgemeinschaften, durch Seminare und Fachanwaltskurse halte ich mich auf dem Laufenden und sichere die Qualität meiner anwaltlichen Leistungen.

Rechtsanwalt Hendrik W. Schwarz hat neben diversen anderen Seminaren die Fachanwaltsseminare

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie
  • Fachanwalt für Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen.

Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK
Von der BRAK habe ich, Rechtsanwalt Schwarz, für meine Fortbildungsaktivitäten das Qualitätszertifikat erhalten.

Dieses Zertifikat hat die BRAK geschaffen, damit Rechtsanwälte ihre intensive Fortbildung gegenüber Mandanten nachweisen können. Dieser Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen kommt meinen Mandanten zugute, die auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.

Um das Fortbildungszertifikat zu erlangen, muss der Rechtsanwalt in den Bereichen Materielles Recht, Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, Verfahrens- oder Prozessrecht, Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung über einen Zeitraum von 3 Jahren mindestens 360 Punkte nachweisen.

Kosten

Meine anwaltlichen Dienstleistungen berechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) basierend auf dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert oder nach der tatsächlich aufgewandten Zeit aufgrund einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen. Dabei profitieren Sie von der günstigen Kostenstruktur meiner Kanzlei. Mein Stundenhonorar bemesse ich u.a. nach Schwierigkeit und Bedeutung des Falles, beginnend mit 237,00 EUR/Std. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Dauermandaten sind meistens Honorarvereinbarungen und Beratungsverträge sinnvoll, um die Kosten zu begrenzen.

Ob es um außergerichtlich beratende Tätigkeiten oder um gerichtliche Streitigkeiten geht – in jedem Fall kläre ich vor Aufnahme des Mandats, welche Art der Honorarberechnung in Betracht kommt und sorge für Transparenz.

Etwaige Zahlungen einer Rechtsschutzversicherung werden auf das entstandene (Zeit-) Honorar angerechnet. In Haftpflichtfällen ist zu berücksichtigen, dass Geschädigte ihre Anwaltskosten in Höhe der im RVG geregelten Gebühren vom haftpflichtversicherten Verursacher i.d.R. ersetzt bekommen bzw. Haftpflichtversicherer für Versicherungsnehmer die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernehmen, wozu insbesondere die Rechtsanwaltskosten gehören. Weiteres dazu finden Sie in meinen Tipps -> Versicherungsrecht.

Auf die Besonderheiten im Arbeitsrecht weise ich im Zusammenhang mit den Kosten hin: Vor den Arbeitsgerichten der ersten Instanz und außergerichtlich hat jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen unabhängig davon, ob sie unterliegt oder obsiegt.


Kanzlei h|w|s
Rechtsanwalt Hendrik W. Schwarz
Feldstraße 98, 24105 Kiel
E: web@kanzlei-hws.de  T: +49 (0) 431 780 24 135
Zweigstelle Hamburg (beim Rathausplatz):
Mönckebergstr. 31, 5. St. Eingang B, 20095 Hamburg
T: +49 (0) 40 251 98 691